Freitag, 16. Oktober 2009

Wasserrechtliche Genehmigung

So, wir haben es schriftlich. Wir dürfen 2 Bohrungen bis auf eine Tiefe von 83 Meter durchführen. Das Landratsamt hat zwar noch ein paar Extrawünsche (Druckwächter, spezielles Trägermedium, Anforderungen an die Bohrfirma, ...) aber das stellt alles kein Problem dar. Der Bohrturpp kann sich schonmal warmlaufen.

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